Alles kostet mindestens das Fünffache im Vergleich zu Deutschland

Seit Gründung unserer Anwaltskanzlei für deutsch-britisches Recht im Jahr 2003 predigen wir unseren deutschen Mandanten, die Verträge mit britischen Geschäftspartnern abschließen, darin keinesfalls englisches Recht und englischen Gerichtsstand zu akzeptieren. Warum? Weil die Kosten eines Rechtsstreits in Großbritannien mindestens fünfmal so teuer sind wie ein Zivilprozess vor einem deutschen Gericht. Mindestens! Manchmal ist es auch zehnmal so teuer.

Ach, so schlimm wird es schon nicht sein!

Hören die Mandanten auf uns? Selten, denn die englischen Vertragsanwälte bestehen in den Verhandlungen oft auf englischem Recht und englischem Gerichtsstand, denn das sei ja sooo etabliert und seit Jahrhunderten bewährt. Und das englische Rechtswesen sei ja das fairste und beste weltweit überhaupt!

Nun, wer darauf eingeht und sich später mit seinem britischen Geschäftspartner streitet, kann sich darauf gefasst machen, dass ihn der Gerichtsprozess etwa 5 bis 10 Mal soviel kostet als ein Wirtschaftsverfahren vor einem deutschen Gericht. Und das ist OHNE die zusätzlichen Übersetzungs- und Reisekosten.

Die Gründe sind, nur stichworthaft, die doppelte Anwaltschaft (Solicitor und Barrister), die Pflicht zur vorprozessualen Offenlegung aller (!) relevanten Informationen und Dokumente (Pre-Action Protocol, Disclosure) sowie die Neigung der Briten, auch irrelevante Aspekte eines Rechtsstreits in epischer Breite darzulegen und zu diskutieren.

Wir, Graf & Partner, sind seit 2003 auf deutsch-britisches Recht spezialisiert, vor allem auf internationale Wirtschaftsprozesse zwischen deutschen und englischen Vertragspartnern. Wir kennen nicht nur das „eigene“ deutsche Recht, sondern aus 20 Jahren praktischer Erfahrung mit deutsch-britischen Zivilprozessen auch die Verfahrensnormen sowie – noch wichtiger – den Alltag vor englischen Gerichten.

Wenn sich ein Rechtsstreit mit einem britischen Geschäftspartner abzeichnet, bereiten Sie sich deshalb frühzeitig und strategisch darauf vor, was der englische Vertragspartner und seine englischen Rechtsanwälte voraussichtlich tun wird und durchkreuzen Sie diese Prozessstrategie konsequent von Anfang an. Gerade nach Brexit bestehen hier noch mehr Optionen als davor. Falls irgendeine Möglichkeit besteht, den englischen Gerichtsstand zu bestreiten oder sich einvernehmlich auf Arbitration zu einigen: do it!

Wir, Graf & Partner Rechtsanwälte, beraten und vertreten Sie in allen deutsch-britischen Wirtschaftsstreitigkeiten, bundesweit. Und sollte der Gerichtsstand in England, Wales oder Schottland unvermeidbar sein, können Sie auf die Prozessrechtsexperten unserer britischen Partnerkanzleien vertrauen, mit denen wir bei Bedarf im Team arbeiten.

Prozessrechtsexperte Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws, ist Fachmann für deutsch-englisches Prozessrecht sowie internationales Erbrecht. Er berät und vertritt deutsche Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen in grenzüberschreitenden Rechtsfällen, insbesondere bei deutsch-britischen Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, komplexen Erbfällen und internationalen Gerichtsverfahren. Er ist Autor des 2024 erscheinenden Praxishandbuchs Der Zivilprozess in England