Zusendung von Schriftsätzen oder Gerichtsbeschlüssen per Post oder Kurierdienst genügt in USA nicht
Juristische Dokumente werden in den USA in aller Regel persönlich zugestellt. Hierfür gibt es spezielle Dienstleister, die sogenannten Process Server (Verfahrenszusteller). Noch komplizierter wird es, wenn juristische Dokumente aus Deutschland einem Gegner in den USA zugestellt werden sollen. Für eine solche formelle Zustellung von Schriftsätzen, Klagen, Mahnbescheiden, Gerichtsbeschlüssen oder Urteilen gelten zwischen Deutschland und USA die Regeln des Haager Zustellungsübereinkommens (HZÜ) vom 15.11.1965 (BGBl. 1980 II S. 907, 1995 II S. 757) mit Ausführungsgesetz vom 22.11.1977 (BGBl. I S. 3105). Das HZÜ heißt auf English „Hague Service Convention„.
Wer stellt in den USA rechtliche Dokumente aus Deutschland zu?
Gemäß HZÜ muss jedes Land eine zentrale Stelle benennen, die für die formelle Zustellung unter der HZÜ zuständig ist. In den USA ist das (derzeit) die Firma „ABC Legal“ mit Hauptsitz in Seattle, die vom U.S. Justizministerium mit der Durchführung formeller Zustellungen im internationalen Rechtsverkehr in den gesamten USA offiziell beauftragt ist. Mehr zum Prozedere und den Kosten der Zustellung in USA hier.
Wie beauftragt man die Zustellung in USA?
Die relevanten Vorschriften des HZÜ für die Zustellung juristischer Dokumente zwischen Deutschland und den USA sind auf dem Justizportal NRW zusammengefasst. Noch ausführlicher erläutert das Thema dieses Informationsblatt des Bundesamts für Justiz.
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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die deutsch-amerikanische Prozessabteilung Graf Legal berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in internationalen Arbitrationverfahren und Gerichtsprozessen.
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