Zusendung von Schriftsätzen oder Gerichtsbeschlüssen per Post oder Kurierdienst genügt in USA nicht Juristische Dokumente werden in den USA in aller Regel persönlich zugestellt. Hierfür gibt es spezielle Dienstleister, die sogenannten Process Server (Verfahrenszusteller). Noch komplizierter wird es, wenn juristische Dokumente aus Deutschland einem Gegner in den USA zugestellt werden sollen. Für eine solche formelle Zustellung von Schriftsätzen, Klagen, Mahnbescheiden, Gerichtsbeschlüssen oder Urteilen gelten zwischen Deutschland und USA die Regeln des Haager Zustellungsübereinkommens (HZÜ) vom 15.11.1965 (BGBl. 1980 II…
Bernhard SchmeilzlJanuar 9, 2019