Auch im Common Law ist der Rechtsgedanke Pflichtteilsanspruch nicht unbekannt Die meisten deutschen und kontinental-europäischen Juristen meinen, dass das Konzept einer zwingenden Mindestbeteiligung am Nachlass des Ehegatten oder der Eltern eine Idee nur des deutschen bzw. französischen Rechts sei, das in anglo-amerikanischen Jurisdiktionen unbekannt sei und dort nur Kopfschütteln auslösen würde. Weit gefehlt! Auch in etlich US-Bundesstaaten existiert ein Rechtsanspruch, der dem deutschen Pflichtteil bzw. dem französischen Zwangserbteil sehr ähnlich ist. Meist heißt dieser Anspruch…
Bernhard SchmeilzlMai 4, 2017