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Pflichtteil im Common Law - Cross Channel Lawyers

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Deutscher Pflichtteil, auch wenn Erblasser im Ausland lebte?

Ein Pflichtteilsanspruch auf Immobilien in Deutschland kann bestehen, auch wenn der Verstorbene den gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hatte Seit Einführung der EU-Erbrechtsverordnung gilt für Erbfälle (nach August 2015), dass prinzipiell des Erbrecht desjenigen Staates anwendbar ist, in dem der oder die Verstorbene den gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO). Lebte der Verstorbene also zum Beispiel in England oder USA und hat er durch wirksames Testament ein Kind enterbt, so hat dieses Kind auf…
Bernhard Schmeilzl
Juni 3, 2024