Zivilprozess in Irland: Wie klagt man erfolgreich auf der grünen Insel?

Zivilklagen in der Republik Irland: Schneller und billiger als in UK, aber teurer als in Deutschland

Das irische Rechtssystem gehört zu den „Common Law Jurisdictions“, basiert also ursprünglich auf dem Rechtssystem Englands und wird auch heute noch stark von der Rechtsprechung in England & Wales beeinflusst. Die Zivilgerichte in Irland (hier die offizielle Website des Irish Courts Service) sind aufgebaut wie folgt:

  • District Court: Ähnlich den deutschen Amtsgerichten sind die irischen District Courts zuständig für vertragliche und deliktische Ansprüche bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro. Daneben gibt es besondere Zuständigkeiten für immobilienrechtliche Streitigkeiten, Familiensachen u.a.
  • Circuit Court: Der Circuit Court ist zuständig bei Streitwerten bis zu 75.000 Euro bei vertraglichen und deliktischen Ansprüchen; bei „Personal Injury Actions“ nur bis zu 60.000 Euro. Auch hier gibt es Sonderzuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten. Der Circuit Court ist Berufungsgericht für „Appeals“ gegen Entscheidungen des District Court.
  • High Court: Der High Court der Republik Irland hat sowohl originäre Zuständigkeiten als Zivilgericht erster Instanz für hohe Streitwerte, als auch die Zuständigkeit als Berufungsgericht. Am irischen High Court ist auch eine „Commercial Courts Section“ angegliedert, also vergleichbar der Kammer für Handelssachen in Deutschland.
  • Supreme Court: Der irische Supreme Court entscheidet über „Appeals“ gegen High Court Urteile sowie gegen Circuit Court Urteile (gegen letztere aber nur in Rechtsfragen). Daneben entscheidet der Supreme Court in Verfassungsfragen (Constitutional Matters).

Mit dem Court of Appeal Act 2014 wurde zudem ein „allgemeines Berufungsgericht“ geschaffen. Eine grafische Übersicht der Gerichte in Irland findet sich auf der Website des irischen Bar Council. Die Verfahrensregeln für den irischen Zivilprozess finden sich in den jeweiligen Court Rules.  Wie für Zivilverfahren in England & Wales gibt es auch für Klagen in Irland eine Vielzahl von offiziellen Prozessformularen (Court Forms).

 

Rechtsanwälte in der Republik Irland

Ähnlich wie in England & Wales ist die Anwaltschaft in Irland aufgeteilt in Solicitors und Barristers. Solicitors sind organisiert und reglementiert von der Law Society of Ireland, die irischen Barrister vom Bar Council of Ireland (Kammer der Prozessanwälte der Republik Irland).

Vor den höheren Gerichten übernimmt in Irland die Prozessführung vor Gericht in der Regel ein Barrister, insbesondere den Vortrag in der mündlichen Verhandlung („the barrister presents the case in court“). Diese Rollenverteilung ist für deutsche und US-amerikanischen Rechtsanwälte etwas befremdlich. Warum soll man als sachbearbeitender Anwalt seinen Fall nicht auch in der mündlichen Verhandlung vortragen? Man sollte in Zivilprozessen vor irischen Gerichten, in denen es um signifikante Beträge geht, allerdings nicht versuchen, die Iren zum deutschen Prinzip des Einheitsanwalts zu bekehren oder gar versuchen, als deutscher Anwalt selbst die Plädoyers zu übernehmen (stolz auf die EU-Dienstleistungsfreiheit pochend). Das geht meist schief.

 

Deutsch-irische Zivilprozesse und Schiedsverfahren

Wir vertreten regelmäßig deutsche Unternehmen bei Gerichtsprozessen oder Schiedsverfahren gegenüber irischen Prozessgegnern. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern und die Zuständigkeit bei den irischen Gerichten liegen, ziehen wir spätestens dann erfahrene irische Prozessanwälte hinzu. Wenn deutsche Anwälte sich hier nicht verstärken, kommt es oft zu bösen Überraschungen, da das irische Zivilprozessrecht in vielen Bereichen ganz anderen Prinzipien folgt als die deutsche ZPO. Als Stichwort sei „Discovery“ genannt, also die weit gehende Pflicht zur Offenlegung von Dokumenten zwischen den Parteien.

Falls Sie in einen Rechtsstreit vor irischen Zivilgerichten verwickelt sind, unterstützen die deutsch-irischen Prozessrechtsexperten von GrafLegal Sie gerne.

Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische, deutsch-irische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die deutsch-amerikanische Prozessabteilung Graf Legal berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in internationalen Arbitrationverfahren und Gerichtsprozessen.

Infos zu US-amerikanischen Rechtsfragen, Vertragsgestaltung US-Style und Abwicklung deutsch-amerikanischer Erbfälle in diesen Posts: