Solicitors, Barristers und Solicitor Advocates – wer darf eigentlich was?

Wer im Vereingten Königreich Rechtsrat oder anwaltlichen Beistand in einem Gerichtsverfahren braucht, steht einer verwirrenden Anzahl verschiedener Kategorien von Anwaltsberufen gegenüber. Neben der traditionellen Unterscheidung zwischen Solicitors und Barristers gibt es seit 1990 nun auch noch Solicitor Advocates. Die Einzelheiten sind recht unübersichtlich, zumal sich die Berufsbilder in den letzten zwei Jahrzehnten in starkem Wandel befinden, veraltete Beschränkungen aufgehoben werden und obrigkeitliche Symbole fallen. Die weitgehende Abschaffung der Perücke aus – übrigens schrecklich juckendem – Pferdehaar (hier) bei Zivilrichtern ist nur ein Beispiel für die kontinuierliche Modernisierung, die sogar im traditionsbewussten Großbritannien stattfindet. Die Gründe: Zum einen der Einfluss der EU-Dienstleistungsrichtlinien, zum anderen – und wohl wichtiger – die Haltung heutiger Klienten, die auch von Anwälten effiziente Dienstleistung erwarten, kein Perückenschauspiel aus einem Miss Marple Film.

Aber zurück zum Ursprung: Warum gibt es in Common Law Staaten diese Trennung?

Historisch sind Solicitors die ersten Ansprechpartner und direkten Berater sowie Vertreter des Mandanten. Der Solicitor ermittelt den relevanten Sachverhalt, prüft die Rechtslage, entwirft Dokumente und Vertritt seinen Mandanten außergerichtlich sowie – auch früher schon – in unteren Instanzen. Ein Barrister dagegen ist der Spezialist für den Gerichtssaal, also der Experte für Prozessrecht, Zeugenbefragungen und Plädoyers. Traditionell darf der Klient einen Barrister gar nicht selbst beauftragen, sondern muss hier über einen Solicitor gehen, der dem Barristor zuarbeitet, ihm also die Fakten und Beweismittel liefert (etwa ähnlich den „Rechtsanwälten beim BGH“ in Deutschland). Diese Beschränkung wird aber immer mehr aufgeweicht, so dass in manchen Bereichen der Mandant den Barrister doch direkt mandatieren kann. Man muss sich klar machen, dass diese unterschiedliche Rollenverteilung im Common Law auch auf das Jurysystem zurückgeht. Eine professionelle Zeugenbefragung (Stichwort cross examination) und ein mitreißendes, überzeugendes Plädoyer ist bei Geschworenengerichten viel wichtiger als im deutschen ZPO-Prozess, bei dem die Anwälte den Berufsrichter vor allem durch Schriftsätze überzeugen müssen.

Soweit zur Historie. Durch zahlreiche Gesetzesreformen im Vereingten Königreich bewegen sich die Berufsbilder aber immer weiter aufeinander zu. Die Kompetenzen wurden stark erweitert. Solicitors dürfen heute ebenfalls vor vielen britischen Gerichten auftreten, ohne einen Barrister einschalten zu müssen. Allerdings tun es die meisten nicht. Mit einer Zusatzqualifikation können sie als Solicitor Advocate auftreten und signalisieren so den Mandanten eine besondere Kompetenz bei der Prozessführung. Umgekehrt wollen immer mehr Barristers, auch aus wirtschaftlichen Gründen, durchaus den direkten Kontakt zu Klienten und absolvieren hierfür ein gesondertes Programm.

Mittlerweile haben sich die englischen Juristen – zähneknirschend – auch damit abgefunden, dass aufgrund der EU-Regeln zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sogar Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten im United Kingdom rechtsberatend tätig sein und Mandanten sogar vor englischen Gerichten vertreten dürfen (mit einigen Ausnahmen). Ein deutscher Rechtsanwalt kann also auch einen englischen Mandanten in England beraten. Will er sich sogar dauerhaft in England niederlassen, so geht das als Registered European Lawyer (Details hier und hier), wobei die praktische Schwierigkeit darin besteht, in UK eine Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity Insurance) zu finden, die ihn unter Vertrag nimmt.

Experten für Zivilprozess in England

Die Kanzlei Graf & Partner ist seit 2003 Jahren spezialisiert auf deutsch-britisches Recht, vor allem auf deutsch-britische Zivilprozesse mit wirtschafts- oder gesellschaftsrechtlichem Hintergrund.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws, ist Experte für deutsch-englisches Prozessrecht sowie internationales Erbrecht. Er berät und vertritt deutsche Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen in grenzüberschreitenden Rechtsfällen, insbesondere bei deutsch-britischen Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, komplexen Erbfällen und internationalen Gerichtsverfahren. Er ist Autor des im Winter 2023/2024 erscheinenden Praxishandbuchs Der Zivilprozess in England

 

Weitere Informationen zum Thema findet sich auf den englischsprachigen Wikipedia-Websites Solicitors, Baristers in England and Wales, Barristers (around the world) und Solicitor Advocates sowie auf den Portalen der Standesorganisationen The Law Society und The Bar Council.

Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK in diesen Posts:

Wie sieht eine Zivilklage in England aus?

In englischen Rechtsstreit verwickelt?

Das angekratzte Ego des Sachverständigen? In England irrelevant!

–  Schmerzensgeldreform in UK

UK Zivilprozessordnung und Expertengutachten in England

Anwaltliche Versicherung in UK” (solicitor’s undertaking)

Mandant lügt im Zivilprozess, Anwalt haftet: Harte ZPO-Regeln vor englischen Gerichten

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Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)

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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische Rechtsfragen. Die Litigation-Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) ist auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und Solicitor Jelowicki sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Erbrecht und agieren auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.  Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors unserer Partnerkanzleien gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 941 463 7070.

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