Experten für deutsch-amerikanische Rechts- und Steuerfragen in Kalifornien

Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist in Wahrheit in vielen Dingen extrem bürokratisch. Vertragsrecht, Steuern und Auflagen für Unternehmen sind nicht weniger kompliziert als in Deutschland. Im Gegenteil. Das gilt ganz besonders für den Bundeststaat Kalifornien, der als teuer und überreguliert gilt. In manchen Branchen muss man aber schlicht und ergreifend in California sein, weil dort die relevanten Player sind, etwa in der IT-Branche (Silicon Valley) oder in der Unterhaltungsindustrie.

Deutschsprachige USA-Anwälte und Steuerberater

Da unsere Kanzlei Graf & Partner sich seit 2003 auf deutsch-amerikanisches Recht spezialisiert (siehe Video), sind wir extrem gut mit US-amerikanischen Rechtsanwälten vernetzt (siehe hier). Ohne etablierte Kontakte ist es nämlich gar nicht so leicht, einen amerikanischen Anwalt zu finden oder diesen zu einer Antwort auf eine E-Mail-Anfrage zu bewegen. USA Attorneys, die Erfahrung mit internationalen Mandanten haben, sind in aller Regel nicht billig, vor allem in Großkanzleien. Die Kunst besteht also darin, mittlere Kanzleien in den USA zu finden (sogenannte boutique law firms), die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben und dennoch internationale Mandante bearbeiten können.

Ein gutes Beispiel ist unsere Partnerkanzlei K&P in Los Angeles mit sieben Attorneys at Law, vier davon mehrsprachig und mit langjähriger Erfahrung in der Beratung europäischer Mandanten, die privat oder geschäftlich nach USA kommen möchten.

Weitere Infos zum Recht der USA finden Sie hier

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.

Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.