Erbfall mit Vermögen in England oder USA? Praktikerseminare für deutsche Erbrechtsanwälte

Wie kommt man an Erbvermögen in Großbritannien oder den USA?

Unsere Experten für deutsch-britisches Erbrecht zeigen, wie man es als deutscher Rechtsanwalt schafft, an den spleenigen Gepflogenheiten der Briten nicht zu verzweifeln. Denn wer als deutscher Erbrechtsanwalt an die Nachlassabwicklung in UK oder auf den Kanalinseln so herangeht, wie man es aus Deutschland gewöhnt ist, der kann sich schon mal eine Großration Baldriantabletten und eine CD mit Walgesängen oder anderen Entspannungsprogrammen besorgen. Es gilt der Rat: When in Rome, do as the Romans do. Nur eben nicht Rom, sondern London, Manchester, Channel Islands oder Miami.

Wir sind seit 2003 auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Erbfälle spezialisiert und betreiben mit cross-channel-lawyers.de und crosschannellawyers.co.uk die beiden führenden Rechts-Blogs zum Thema anglo-deutsche Rechtsfälle.

Seither haben wir hunderte englische Nachlasszeugnisse (Grants) beantragt, deutsch-britische Testamente erstellt, internationale Nachlässe abgewickelt und so manchen streitigen Erbprozess geführt. Wir kennen deshalb die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem UK-Erbrecht nicht nur aus dem Lehrbuch, sondern aus Sicht des Praktikers.

Und diese Unterschiede sind verblüffend. Alles, was dem deutschen Erbrechtler lieb und teuer ist (Universalsukzession, Direkterwerb, Prinzip der Nachlasseinheit), kennen die Briten (und übrigens auch die US-Amerikaner) nicht. Dort gelten völlig andere Regeln, zur Frustration deutscher Erben und ihrer Anwälte. Bekanntlich lehnten die Briten sowie die Iren auch die EU-Erbrechts-Verordnung ab, so dass so praktische Dinge wie ein EU-Nachlasszeugnis von vornherein ausscheiden.

Aber nicht nur das Verfahren der Nachlassabwicklung (Probate Procedure) unterscheidet sich. Auch materiell-rechtlich (Substantive Succession Law) und steuerlich (Inheritance Tax) geht das englische Erbrecht andere Wege. Als Stichworte hier nur: kein Pflichtteil, Direktbesteuerung des Nachlasses (statt des jeweiligen Begünstigten), unbegrenzter Ehegattenfreibetrag.

Zu diesen rechtlichen Unterschieden kommen die – teils wirklich seltsamen – tatsächlichen Abläufe und Gepflogenheiten. Vom berüchtigten Identitätsnachweis (Know Your Client Rules und Anti-Money Laundering Regulations), über die genaue Platzierung des „Docquet“, bis hin zu banalen (aber wichtigen) Dingen des Alltags auf den britischen Inseln.

Muss man wirklich alle Fehler selbst machen?

Wenn Sie also mit einem internationalen Erbfall befasst sind, bei dem sich Nachlassvermögen in anglo-amerikanischen Ländern (sog. Common Law Jurisdiktionen) befinden, können Sie gerne alle Fehler, die wir in den letzten 15 Jahren gemacht haben, selbst noch einmal machen. Oder Sie lassen sich von uns beraten, wie man die typischen Probleme und Stolperfallen in deutsch-britischen und deutsch-amerikanischen Erbfällen umgeht und für seinen Mandanten damit viele Monate an Zeit spart.

Unsere englischen Solicitors und deutschen Rechtsanwälte halten hierzu an Universitäten, für Anwaltskammern und für interessierte Erbrechts-Kanzleien regelmäßig Seminare und Workshops für deutsche und britische Juristen. Wenn Sie Interesse am Thema internationale Nachlassabwicklung haben, vermitteln wir im Rahmen eines 90‑minütigen Vortrags gerne einen Einblick in die Erbrechtspraxis Großbritanniens, Irlands, Australiens und der USA. Wir erläutern die häufig auftauchenden Missverständnisse und verraten einige Tipps, wie man bei den Nachlassgerichten in Common Law Jurisdiktionen schneller ans Ziel kommt.

Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung gerne an die Kanzlei Graf & Partner unter 0941 / 463 7070.

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK und anderen Commonwealth Ländern:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.