Checkliste für Nachlassabwicklung in England & Wales

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UPDATE 2022: Zum 1.1.2022 wurde das Nachlassverfahren in England & Wales erheblich verändert. Während also die in diesem Beitrag erklärten Grundlinien immer noch gelten, gab es in den Details und bei den Formularen etliche Änderungen. Die aktuellen Infos finden Sie HIER.

Grundzüge der Nachlassabwicklung in UK

Die Abwicklung eines Erbfalls läuft in England völlig anders als in Deutschland. Hier kümmern sich die Erben selbst um alles, auf der Insel muss stets zwingend ein Nachlassabwickler her, ein sogenannter „Personal Representative“, also der „persönliche Repräsentant“ des Verstorbenen. Dieser Personal Representative heißt „Executor“, wenn er im Testament konkret bestimmt wurde, er heißt „Administrator“, wenn das Gericht ihn auf Antrag ernennt, meist mit Einverständnis der Beneficiaries (also der Hauptbegünstigten). Die Pflichten von Executor und Administrator sind aber identisch. In der Praxis agieren in UK meistens Anwälte (Solicitors) als Nachlassabwickler, zum einen weil das englische Nachlassverfahren recht kompliziert ist (Details hier), zwingend das Thema Erbschaftssteuererklärung erfasst und drittens der Personal Representative persönlich haftet (wie man die Haftung beschränken kann – und sollte – ist hier genauer erläutert). Er muss auch einen Oath abgeben, dass alle seine Angaben korrekt sind.

In jedem Erbfall mit Bezug zu England (auch wenn bereits ein deutscher Erbschein existiert!) müssen deshalb zunächst dutzende Seiten Formulare ausgefüllt werden, sowohl für das englische Finanzamt (HMRC), als auch für das Nachlassgericht (Probate Court), denn ein deutscher Erbschein ist in UK wertlos. Dies gilt auch nach Einführung der EU Erbrechtsverordnung, da das Vereinigte Königreich sich hier bekanntlich ausgeklinkt hat (auf English, wer es googeln will: UK has opted out of the EU Succession Regulation).

Die Fristen sind knapp bemessen: Die englische Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) von satten 40% muss spätestens sechs Monate nach dem Todesfall bezahlt sein, sonst laufen Verzugszinsen. Bei internationalen Nachlassfällen wird es besonders mühsam und erbschaftsteuerlich spannend, weil es zwischen UK und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich Erbschaftssteuer gibt (mehr dazu und zur Möglichkeit der wechselseitigen Anrechnung von Erbschaftsteuer hier).

Wenn der Personal Representative dann nach etlichen Monaten endlich seinen Grant of Probate, übersetzt am besten mit Nachlassabwicklerzeugnis, in Händen hält (die Begriffe Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis passen auf das englische Recht nicht), dann geht die Arbeit erst richtig los. Die Banken, Versicherungen, Pensionskassen und sonstigen Stellen müssen angeschrieben werden, Schulden werden beglichen, Guthaben eingetrieben. Dann erstellt der Personal Representative eine komplexe Übersicht des Nachlasses und seiner Erträge (die übrigens während der Administration Persiod gesondert versteuert werden müssen), genannt Estate Accounts. Zu guter letzt werden die Vermächtnisse (Legacies) erfüllt und die verbleibende Erbmasse (residuary estate) an die Hauptbegünstigten verteilt (main beneficiaries).

Um den Personal Representatives, die keine Anwälte sind, also die sogenannten Personal Applicants, das Leben etwas leichter zu machen, legen die englischen Nachlassgerichte (Probate Courts) in der Regel bei der Versendung des Grant of Probate gleich dieses Infoblatt hier bei: Infoblatt_Nachlassabwicklung_UK

Hier eine konkrete CHECKLISTE zur Nachlassabwicklung in UK

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Weitere Informationen zu Erbrecht und Nachlassabwicklung in England hier. Achtung: Für Schottland gelten andere Bestimmungen (hier). Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK und USA siehe:

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).