Die Steuerfreiheit von „regular gifting“ ist vielen unbekannt

Schenkungen zu Lebzeiten lösen nach englischem Steuerrecht keine Schenkungssteuer aus, sofern der Schenker noch mindestens sieben Jahre lebt. Umgekehrt bedeutet dies aber: Verstirbt der Schenker innerhalb von sieben Jahren ab dem Schenkungsdatum, wird der Wert der Schenkung(en) dem Nachlassvermögen hinzugerechnet und ist dann auch Berechnungsgrundlage für die englische Erbschaftsteuer (Inheritance Tax, kurz IHT) von 40%. Während der Schwebephase von sieben Jahren bezeichnet man die Schenkung als „potentially exempt transfer (PET)“, also als „möglicherweise steuerfreie Übertragung“.

Die Details hierzu erkläre ich in diesem Beitrag:

Es gibt nun aber – neben den bekannten Steuerfreibeträgen wie „business relief (Details dazu hier) – einen selbst unter englischen Anwälten wenig bekannten Trick, den zumindest sehr gut verdienende Personen nutzen können, um das Risiko der Erbschaftsteuer auf lebzeitige Schenkungen innerhalb der letzten sieben Jahre zu vermeiden, dass sogenannte „regular gifting“.

Die vergessene Steuerbefreiung für „regelmäßige Schenkungen aus dem verfügbaren Einkommen“

Das britische Finanzamt gewährt nämlich – wenn auch ungern – eine Steuerbefreiung (tax relief) für solche Schenkungen, die nachweislich (!) als regelmäßig wiederkehrende Schenkungen erfolgt sind und die der Schenker aus seinem verfügbaren Einkommen bestritten hat (out of surplus income).

Präziser formuliert sind die beiden Kriterien für diese Steuerbefreiung:

  1. Es muss klar belegt sein, zum Beispiel durch einen Brief an den Beschenkten oder durch den Verwendungszweck bei der Überweisung, dass der Schenker vorhat(te), eine solche Zuwendung regelmäßig, also zum Beispiel jährlich, zu machen (donor must be in the habit of regular gifting; donor must establish a pattern of gifting). Um diese Steuerbefreiung geltend zu machen, genügt auch schon eine einzige Schenkung, wenn beweisbar ist, dass der Schenker vorhatte, dies auch künftig so fortzuführen, wenn er nicht gestorben wäre (intention of gifting).
  2. Die Schenkung muss aus dem frei verfügbaren Einkommen des Schenkers erfolgen (out of surplus income), es darf sich also NICHT um Ersparnisse, also Bestandsvermögen handeln.

Faktisch ist dieses vielen unbekannte Steuergestaltungsmittel (meine englischen Steuerkollegen nennen es oft „the forgotten relief“) für sehr gut verdienende Mandanten sinnvoll, die dazu in der Lage sind, jährlich einen nennenswerten Betrag auf dem „übrig bleibenden“ Einkommen zu schenken.

Man sollte in diesen Fällen aber auch abklären, ob solche regelmäßig widerkehrenden Schenkenungen beim Empfänger nicht evtl. Einkommen darstellen und also solches versteuert werden müssen.

Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer in England

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