Englische Testamente enthalten oft eine „Nil Rate Band Legacy“

Die Systematik der britischen Erbschaftsteuer (UK Inheritance Tax) ist völlig anders als die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer. Während in Deutschland der jeweilige Empfänger individuell besteuert wird, erhebt das britische Finanzamt (HM Revenue & Customs) einheitlich Steuern auf den Nachlass als solchen, also die Erbmasse. Egal, wie viele Erben es gibt, wird also die Erbmasse selbst besteuert. Dies nach Abzug eines einheitlichen, einmaligen Erbschaftsteuer-Freibetrags von derzeit 325.000 Pfund, der sogenannten „Nil Rate Band“, also der – ganz wörtlich übersetzt – „Null Prozent Bandbreite“.

Die in der Praxis wesentlichen Ausnahmen sind:

  • die Steuerbefreiung für Ehegatten, die sog. „Unlimited Spouse Exemption“
  • die Wohnheim-Steuerbefreiung („Residential Nil Rate Band“)
  • die Steuerbefreiung für bestimmtes Betriebsvermögen („Business Relief“), Details dazu hier
  • und natürlich die Befreiung für gemeinnützige Zwecke („Charity Relief“)

Englische Testamente kombinieren meist zwei Steuerbefreiungen

Möchte also jemand, der in England lebt, verheiratet ist und Kinder hat, ein steuerlich günstiges Testament erstellen, ist die beste Gestaltung die Kombination aus Spouse Exemption (der Ehepartner kann ja völlig unbegrenzt steuerfrei erben) plus die sogenannte „Nil Rate Band Legacy“, also ein Vermächtnis in Höhe des zur Zeit des Todesfalls maximal zur Verfügung stehenden Freibetrags.

Die Formulierung in englischen Testamenten lautet dann in etwa so:

„I give the Nil Rate Band Legacy to the Trustees to hold upon the following trust(s) …“

oder etwas ausführlicher und präziser

My Trustees shall set aside out of my residuary estate assets or cash of an aggregate value equal to the sum as is at the date of my death the amount of my unused nil-rate band [… plus transferable nil rate band, plus residential nil rate band, plus business property relief … ] for inheritance tax and to hold the same on Trust for …

Damit nutzt man bei der Gestaltung des englischen Testaments alle verfügbaren Erbschaftsteuerfreibeträge optimal aus.

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK und anderen Commonwealth Ländern:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischsprachigen Prozessabteilung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Kontaktieren Sie uns per Mail an info@grafpartner.com