Was kostet ein britischer Erbschein?

Die „Court Fees“, die das englische Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins (Grant of Probate) verlangt, haben sich drastisch erhöht, nämlich von bisher 105 auf nunmehr 215 englische Pfund mehr als verdoppelt. Jede zusätzliche Ausfertigung des englischen Erbscheins kostet ab jetzt 50 Pence, statt bisher einem Pfund. Solche zusätzlichen Ausfertigungen sind sinnvoll, wenn man mehrere Banken oder Versicherungen gleichzeitig anschreiben möchte. Weitere Details zu den Gerichtsgebühren bei englischen Erbfällen in der „Gazette“, dem britischen Pendant zum deutschen Bundesanzeiger.

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.