Was kostet ein britischer Erbschein?
Die „Court Fees“, die das englische Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins (Grant of Probate) verlangt, haben sich drastisch erhöht, nämlich von bisher 105 auf nunmehr 215 englische Pfund mehr als verdoppelt. Jede zusätzliche Ausfertigung des englischen Erbscheins kostet ab jetzt 50 Pence, statt bisher einem Pfund. Solche zusätzlichen Ausfertigungen sind sinnvoll, wenn man mehrere Banken oder Versicherungen gleichzeitig anschreiben möchte. Weitere Details zu den Gerichtsgebühren bei englischen Erbfällen in der „Gazette“, dem britischen Pendant zum deutschen Bundesanzeiger.
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