Leitfaden für Firmen zur Vorbereitung auf „No-Deal-Brexit“

Was gilt für deutsch-britische Geschäftsbeziehungen bei einem harten Brexit?

Die altehrwürdige englische Anwaltsvereinigung „The Law Society of England“ hat einen Leitfaden herausgegeben, wie sich Firmen (und deren Wirtschaftsanwälte) auf einen harten Brexit vorbereiten können, also ein Ausscheiden ohne eine Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Broschüre mit dem Titel „No-deal Brexit guidance: Civil and commercial cooperation“ ist hier zum Download verfügbar.

Was gilt für britische Rechtsanwälte in Deutschland?

Britische Anwälte (Solicitors), die Mandanten in Europa beraten (und umgekehrt), verlieren bei einem harten Brexit das recht, ihre anwaltliche Dienstleistung auf dem Kontinent anzubieten. Das macht international tätige Wirtschaftsanwälte einigermaßen panisch. Die English Law Society rät deshalb ihren Anwälten, die grenzüberschreitend tätig sein wollen, sich schnellstmöglich noch bei der Anwaltskammer des jeweiligen Landes als „Niedergelassene Europäische Rechtsanwälte“ (Registered European Lawyers) zu registrieren. Die Broschüre „No-deal Brexit guidance: Providing legal services in the EU“ mit Tipps für international tätige Rechtsanwälte steht hier zum Download.

Was können Firmen und Anwälte konkret zu tun?

Die Option eines ungeregelten, maximal harten Brexit wird immer wahrscheinlicher und die Realität dieser Option führt mittlerweile zu konkreten Vorbereitungsmaßnamen. Die Kanzlei Graf & Partner ist seit 2003 auf deutsch-britische Rechtsfälle spezialisiert. Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Großbritannien, die sich für die Zeit nach Brexit wappnen wollen, beraten und unterstützen wir gerne bei der Umstellung. Zu unserem Anwaltsteam gehört mit Elissa Jelowicki-von Grafenstein eine deutsch-britisch-kanadische Solicitorin mit Zulassung als Niedergelassene europäische Rechtsanwältin (Anwaltskammer München).

Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.

Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK in diesen Posts: