Londoner Solicitor Darrell Webb verstärkt Anwaltsteam für deutsch-englisches Familienrecht

Profis für deutsch-britische Eheverträge (Pre-Nuptials), Scheidungen und internationale Kindschaftssachen

UPDATE 2019: Dieser Post stammt aus dem Jahr 2015. Darrell Webb ist mittlerweile für eine andere Kanzlei tätig. Die Familienrechtsabteilung von Graf & Partner hat sich seit 2015 aber weiter verstärkt und noch mehr auf deutsch-englisches Familienrecht fokussiert. Rechtsanwalt Schmeilzl verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.

London ist ein beliebter Gerichtsstand für Ehescheidungen und wird sogar oft als „Divorce Capital of the World“ bezeichnet (Scheidungshauptstadt der Welt). Das gilt vor allem für Prominentenpaare (siehe hier). Aber auch für Nichtmillionäre kann ein Ehevertrag, eine Unterhaltsvereinbarung oder eine Scheidung nach englischem Familienrecht attraktiver sein als nach deutschen Regeln.

Wer als Deutsche(r) mit einem britischen Partner verheiratet ist, sollte sich – spätestens wenn die Ehe ernsthaft zu kriseln beginnt – mit den Unterschieden zwischen dem englischen und deutschen Scheidungsrecht vertraut machen und vielleicht selbst aktiv die Weichen Stellen, ob das Scheidungsverfahren in UK oder besser in Deutschland vor das Familiengericht gebracht werden soll. Das gilt auch für deutsch-deutsche Ehepaare, die in England leben.

Es muss aber nicht immer gleich der Ernstfall Scheidung sein. Deutsch-britische Ehepaare sollten vielmehr bereits in guten Zeiten über einen Ehevertrag nachdenken, der sowohl aus deutscher wie auch aus englischer Perspektive fair ist und einer späteren Prüfung durch die Gerichte stand hält, auf beiden Seiten des Ärmelkanals.