„Gib mir die Hälfte von allem!“
Nach englischem Recht wird im Fall einer Scheidung das gesamte Vermögen der Ehegatten 50:50 aufgeteilt! So häufig die rechtliche Ersteinschätzung. Deshalb wollen ja die Partner reicher Celebrities unbedingt in London geschieden werden, der „Welt-Scheidungshauptstadt„. Siehe auch das VIDEO am Ende dieses Beitrags!
Aber: Ganz so einfach ist es in der Praxis dann doch nicht! Das Vermögen muss keineswegs immer hälftig geteilt werden. Mehr zu den Unterschieden des Scheidungsrechts in Deutschland und England hier.
Und: Die Ehegatten können per Ehevertrag (Prenuptial Agreement) von diesem Prinzip des „equal split“ abweichen, allerdings unter strenger Prüfung der Fairness durch die englischen Familiengerichte. Mehr dazu im Beitrag Ehevertrag nach englischem Recht sowie in den weiteren Posts unten:
Weitere Informationen zum deutsch-britischen Familien- und Scheidungsrecht finden Sie in diesen Beiträgen:
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Cross Channel Lawyers ist ein Netzwerk von Anwälten, die auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisiert sind. Gegründet 2003 von Graf & Partner und deren Prozessrechtsabteilung. Die Familienrechtsabteilung berät internationale Paare – selbstverständlich auch LGBT-Paare – bei Fragen rund um die Themen Eheverträge und – wenn nötig – internationale Scheidung. Rechtsanwalt Schmeilzl verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 463 7070.
Besonders wichtig für deutsch-britische Ehepaare oder deutsche Paare, die in UK wohnen, ist das Thema Ehevertrag (pre-nuptial), da englische Familiengerichte eine harsche Vermögensteilung Anwendung, wenn kein wirksamer Ehevertrag besteht. Hier ein Video zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen englische Familiengerichte im Scheidungsverfahren einen Ehevertrag als wirksam anerkennen: