Mutter vererbt 700.000 Euro an Tierschutzvereine, einzige Tochter geht leer aus?

Überraschendes Urteil des London Court of Appeal: Gibt es ab jetzt doch ein Pflichtteilsrecht in England?

Das Prinzip der Testierfreiheit ist im anglo-amerikanischen Raum nocht deutlich stärker ausgeprägt als in Deutschland, wo der Erblasser durch das zwingende Pflichtteilsrecht doch stark eingeschränkt wird. In England gibt es kein gesetzliches Pflichtteilsrecht, sondern lediglich sog. Family Provision rules, die aber keine festen Quoten vorsehen, sondern lediglich eine Art Sittenwidrigkeitskontrolle darstellen. Der Anspruchsteller muss vor Gericht beweisen, dass es „unreasonable“ vom Testator war, ihn nicht im Testament zu bedenken – ein harter Kampf.

Wenn die Katzen mehr erben als die Tochter

Genau darum ging es in einem aktuellen Fall, der am 27.7.2015 (nach zehn Jahren Verfahrensdauer) vom Court of Appeal entschieden wurde ([2015] EWCA Civ 797; Case No: B3/2014/2886). Die Erblasserin war 70jährig im Jahr 2004 verstorben und hatte ihr gesamtes Vermögen von 500.000 Pfund (700.000 Euro) an Tierschutzorganisationen vererbt. Die einzige Tochter ging leer aus. Sie war bereits vor 40 Jahren in Ungnade gefallen, weil sie im Alter von 17 Jahren mit ihrem Freund von zuhause durchgebrannt war, was ihr die Mutter nie verzieh.

Darf man die Tochter vollständig leer ausgehen lassen?

Vor deutschen Gerichten wäre der Fall klar. Die Tochter hätte einen 50% Pflichtteilsanspruch gegen die Tierschutzorganisationen, die Entfremdung zwischen Mutter und Tochter wäre völlig egal. Anders in UK. Dort muss die Tochter nun darlegen, dass und warum es „unreasonable“ von der Mutter war, sie nicht zu bedenken und wie hoch denn eine „reasonable provision“ gewesen wäre. Darum kommt es auf alle möglichen Begleitumstände an, zum Beispiel darauf, ob der Tierschutz der Mutter ein echtes Anliegen gewesen war oder ob es der Mutter nur darum ging, die Tochter leer ausgehen zu lassen. Wie häufig vor englischen Gerichten kommen die Barrister da in ihren Vorträgen von Hölzchen auf Stöckchen (das vollständige Urteil ist hier abrufbar)

Das Berufungsgericht sprach der Tochter- zur Überraschung des Juristenstandes in UK – die Summe von 160.000 Pfund zu, also etwa ein Drittel des gesamten Nachlasses. Der High Court hatte in erster Instanz noch 50.000 Pfund für angemessen erachtet. Entsprechend hoch ist das Medienecho in England: siehe etwa The Guardian, Daily Mail oder BBC News.

Einschränkung der Testierfreiheit in England?

Kritiker des Urteils monieren, dass die Testierfreiheit „to give one’s assets to whomever one wants“ eingeschränkt werde. Andere befürchten, dass dieses Urteil nur dazu führen wird, dass die – aus Sicht des deutschen Erbrechtlers ohnehin bereits absurd langen – UK Wills & Testaments (20 Seiten für ein normales Ehegattentestament sind keine Seltenheit) nun noch komplizierter und ausführlicher werden, weil der Erblasser künftig ausführlich begründen wird, warum er eine testamentarische Zuwendung macht. Auch nach diesem Urteil können nahe Verwandte daher – anders als in Deutschland – nicht sicher davon ausgehen, dass Ihnen eine Mindestbeteiligung am Nachlass zusteht.

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, England und Schottland siehe:

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