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Testament Jersey Formvorschrift - Cross Channel Lawyers

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Für Immobilie auf Jersey gilt deutsches Testament nicht

Ungewöhnlich strenge Formvorschriften für Testamente bei Immobilienvermögen auf der Kanalinsel Jersey Das Erbrecht der Kanalinsel Jersey unterscheidet bei den Formvorschriften für ein Testament, ob das Testament sich lediglich auf bewegliches Vermögen bezieht (disposal of movables), also Wertsachen, Bankkonten usw., eben alles was keine Immobilien sind, oder ob der Testamentsersteller mit der letztwilligen Verfügung (auch) eine Immobilie (Haus, Eigentumswohnung) auf Jersey übertragen will (disposal of immovables). In diesem Fall, wenn das Testament also (auch oder ausschließlich)…
Bernhard Schmeilzl
März 1, 2024