Unsere Anwälte für Erbrecht in British Columbia, Kanada

Unsere Kooperationskanzlei in Vancouver für deutsch-kanadische Erbfälle und Immobilienkauf

Die Provinz British Columbia (B.C.) an der kanadischen Westküste gehört zu den Traumzielen vieler Deutscher, auch vieler deutscher Auswanderer. Diese kaufen in Kanada ein Haus, gründen Firmen, legen ihr Vermögen an. Es muss aber nicht gleich eine Auswandererfamilie sein. Manche Deutsche kaufen auch nur ein Ferienhaus oder (Time Share) Apartment in Kanada.

Deutsch-kanadische Erbfälle

Stirbt irgendwann jemand, der Vermögen in Kanada besaß, kommt es nicht selten zu komplizierten erbrechtlichen Fragen. Ein deutscher Erbschein gilt in Kanada ja nicht. Und umgekehrt. Oft müssen daher zwei parallele Nachlassverfahren durchgeführt und Erbschaftsteuerprobleme gelöst werden.

Kauf und Verkauf von Immobilien in Kanada

Müssen im in einem solchen deutsch-kanadischen Erbfall Immobilien verkauft oder Unternehmen abgewickelt werden, schaffen das die deutschen Erben aus der Distanz nur mit professioneller Hilfe.

In Kanada gibt es keine Apostille

Ein scheinbar kleiner Aspekt, der allerdings in der anwaltlichen Praxis alles noch einen Tick komplizierter macht, ist der Umstand, dass Kanada nicht Mitglied des „Haager Apostillen-Übereinkommens“ (mehr dazu hier) ist, im Unterschied zu Deutschland, Großbritannien und den USA. Es ist daher zwischen Kanada und Deutschland erheblich umständlicher, Dokumente für den internationalen Rechtsverkehr beglaubigen (legalisation of documents) zu lassen. Und solche beglaubigte Dokumente, etwa Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge) braucht man natürlich sowohl beim Kauf oder Verkauf von Häusern in Kanada wie auch bei der Abwicklung von deutsch-kanadischen Erbfällen.

Vancouver, British Columbia, Kanada

Unsere Partneranwälte ROBSON O´CONNOR LLP mit drei Kanzleistandorten im Großraum Vancouver sind erfahren mit internationalen Rechtsfällen. Sie unterstützen bei Kauf und Verkauf von Immobilien in British Columbia, bei der Nachlassabwicklung internationaler Erbfälle, bei der Erstellung von Testamenten für internationale Familien sowie bei Vertrags- und Wirtschaftsrechtlichen Fragen.

Kanzlei Robson O´Connor LLP, British Columbia, Kanada

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen und schottischen Solicitors unserer Partnerkanzleien Buckles Solicitors und Harper Lacleod gerne zur Verfügung. Falls Sie Anwälte in USA oder Kanada benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer Netzwerkpartner. Ihr Kontakt in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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