Kann man sich trotz NATO-Truppenstatut von einem amerikanischen Armeeangehörigen in Deutschland scheiden lassen? Die Scheidung eines / einer Deutschen von einem amerikanischen Staatsbürger (insbesondere US-Soldaten oder zivilen Angestellten der US-Streitkräfte) unterliegt in Deutschland trotz des NATO-Truppenstatuts (Status of Forces Agreement, SOFA) in der Regel der Zuständigkeit deutscher Familiengerichte, wenn mindestens ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Das Truppenstatut regelt vor allem strafrechtliche, steuerrechtliche und aufenthaltsrechtliche Themen, es entzieht den Parteien aber nicht den…
Bernhard SchmeilzlMai 26, 2026