Seit 1.1.2022 weniger Formulare bei vielen britischen Erbfällen

Reformen, die eine Vereinfachung von Verwaltungs- oder Steuerverfahren ankündigen, halten ja selten, was sie versprechen. Anders ist das bei der Änderung der britischen „Inheritance Tax – Delivery of Accounts Regulation“, die zum 1. Januar 2022 in Kraft trat. Die verdient tatsächlich Lob, denn in sehr vielen Erbfällen in Großbritannien muss man nun überhaupt keine separate Erbschaftsteuererklärung mehr an das britische Finanzamt (HMRC) schicken. Es genügt in diesen Fällen die Erklärung, dass es sich um einen „excepted estate“ handelt, also einen steuerbefreiten Nachlass. Die neuen Regularien sollen sowohl das britische Finanzamt als auch die Nachlassabwickler (Executors, Administrators) entlasten und überflüssige Steuerformulare vermeiden.

Für welche Fälle gilt die Vereinfachung?

Hier die Voraussetzungen dafür, dass der Nachlassabwickler künftig weder das IHT 205 Formular (für einfache und kleine Nachlässe) ausfüllen muss, noch das ausführliche IHT 400 Formular (für Erbfälle, in denen Erbschaftsteuer anfällt):

  • Der Todestag war der 1. Januar 2022 oder danach; für Altfälle greift die Reform leider nicht
  • Der Nachlasswert liegt innerhalb der Freibeträge (da der überlebende Ehegatte völlig steuerbefreit ist, gilt das für sehr viele Erbfälle in UK)
  • Der Verstorbene hatte sein „domicile“ (also seinen gewöhnlichen Aufenthalt / Lebensmittelpunkt) in UK; oder – bei „domicile“ außerhalb UK – der Nachlasswert liegt insgesamt unter 150.000 Pfund

Die Details sind auf der offiziellen Website GOV.UK erläutert: https://www.gov.uk/valuing-estate-of-someone-who-died/excepted-estates-1-january-2022

Ausnahmen von der Befreiung

Für bestimmte Fallkonstellationen gilt die Befreiung nicht, selbst wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind. Das sind unter anderem Nachlässe mit Trust-Regelungen, Nachlassvermögen im Gesamtwert von mehr als drei Millionen Pfund und Fälle, bei denen der Verstorbene in den letzten sieben Jahren vor seinem Tod mehr als 250.000 Pfund verschenkt hat. In diesen Konstellationen will es das britischen Finanzamt dann doch genauer wissen. Hier die Details: https://www.gov.uk/valuing-estate-of-someone-who-died/check-type-of-estate

Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer im Vereinigten Königreich und zur Abwicklung von Erbfällen in England finden Sie in diesem Blogbeiträgen

sowie auf unserer Website Erbschaft in England – mit ausführlicher Checkliste zur Abwicklung deutsch-britischer Erbfälle.