Wie hoch sind die Erbschaftsteuern in Großbritannien?
Die Besteuerung von Erbschaften ist in UK erheblich einfacher geregelt als in Deutschland. Nach deutschem Erbschaftssteuerrecht muss jeder Erbe oder Vermächtnisnehmer dem Finanzamt selbst melden, wie viel er erhalten hat, also eine persönliche Erbschaftssteuererklärung abgeben. Je nachdem, wie eng verwandt er war, kann er mehr oder weniger Freibeträge abziehen und hat höhere oder niedrigere Steuersätze zu zahlen.
Ganz anders die Struktur der Erbschaftssteuer in UK:
Dort kommt es nicht auf die jeweiligen einzelnen Empfänger von Vermögenswerten an, sondern auf den Nachlass selbst (the Estate). Das englische Finanzamt (HMRC) interessiert sich deshalb weniger dafür, wer konkret Erbe geworden ist. Vielmehr steht der Nachlass selbst im Fokus. Als Ansprechpartner wendet sich das Finanzamt an den nach englischem Recht zwingend nötigen Nachlassabwickler (dazu in diesem Beitrag hier). Dieser Nachlassabwickler (je nach Konstellation Administrator bzw. Executor genannt) ist verpflichtet und persönlich dafür haftbar, dem Finanzamt das gesamte Nachlassvermögen zu melden (wofür es zahlreiche Formulare gibt: hier). Hinzugerechnet werden Schenkungen des Erblassers, die dieser innerhalb der letzten sieben Jahre vor seinem Tod gemacht hat.
Von diesem gesamten Nachlassvermögen darf der steuerfreie Grundbetrag (so genannte nil-rate band)abgezogen werden, derzeit 325.000 GBP (seit 2009). Nochmals in aller Deutlichkeit, weil hierzu oft ungläubige Fragen kommen: Es handelt sich dabei gerade nicht um einen persönlichen Freibetrag, der jedem Erben zur Verfügung steht, sondern um einen steuerfreien Grundbetrag, der nur ein Mal abgezogen werden darf, egal wie viele Erben es gibt.
Das übrige Nachlassvermögen wird pauschal mit einem Erbschaftssteuersatz von 40% besteuert, egal ob die eigenen Kinder erben oder ein nicht verwandter Wirtshauskumpan. Aus Sicht des deutschen Steuerrechts, das immer nach Einzelfallgerechtigkeit strebt, ist ein solcher pauschaler Steuersatz etwas befremdlich, aber es vereinfacht die Abwicklung natürlich ungemein. Gewisse Ausnahmen vom Grundsatz der Pauschalbesteuerung gibt es aber auch in UK, vor allem für Betriebsvermögen (Unternehmen können unter Umständen sogar völlig steuerfreu vererbt werden), für Landwirtschaften und für Kulturgüter. Bei Immobilien können die Erbschaftssteuern in der Regel in Raten bezahlt werden.
Für die praktische Abwicklung englischer Erbfälle ist wichtig zu wissen: Das Nachlassgericht, der Probate Court (zum Begriff Probate hier) stellt dem Nachlassabwickler (Administrator / Executor) die Urkunde (“Letter of Administration”) erst aus, nachdem das Finanzamt eine Freigabe hierfür erteilt hat. Bei Nachlassvermögen, die größer sind als die nil-rate-band, muss zuerst die Erbschaftssteuer bezahlt werden, erst dann erteilt HMRC dem Probate Court die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst dann wiederum stellt der Probate Court die Nachlassabwicklerurkunde aus. Da Banken, Versicherungen, Fonds etc. nur auszahlen, wenn die Urkunde des Probate Court vorgelegt wird, besteht hier ein gewisser Teufelskreis. In der Praxis wird dies mit Abtretungen ans Finanzamt gelöst, wenn die Erben die Steuer nicht aus anderem Vermögen vorfinanzieren können oder wollen.
Die gute Nachricht zum Schluss: Ehegatten sind komplett von der Erbschaftssteuer befreit (sog. „spouse exemption“), benötigen daher auch keine nil-rate-band. Setzen sich Eheleute – wie häufig – gegenseitig zu Alleinerben ein und sollen das Vermögen dann später die Kinder oder andere nahe Verwandte erben (also die in Deutschland als „Berliner Testament“ bekannte Konstellation), so ist beim späteren zweiten Erbfall unter gewissen Voraussetzungen sogar möglich, dass der steuerfreie Grundbetrag doppelt abgezogen werden kann.
UPDATE: Für Erbfälle ab dem 6. April 2017 gilt ein zusätzlicher Freibetrag für vererbte Wohnimmobilien. Details hier.
Weitere Informationen:
Zu Erbrecht und Nachlassabwicklung in England allgemein hier. Achtung: Für Schottland gelten andere Bestimmungen hier, ebenso für Nordirland hier. Zum Thema UK-Erbschaftssteuer auch auf Wikipedia. Zu den schwierigen Fragen eines grenzüberschreitenden Erbfalls, einer etwaigen Doppelbesteuerung und dazu, ob und wie die in UK gezahlte Erbschaftssteuer auf etwaige deutsche Erbschaftssteuerschuld angerechnet werden muss: Zur gegenseitigen Anrechnung von Erbschaftssteuer zwischen England/UK und Deutschland siehe den ausführlichen Beitrag hier, sowie die weiteren Links hier (aus UK-Sicht) sowie hier
Weitere Infos zum internationalen Erbrecht und zur Erbschaftsteuer in Deutschland, UK, USA und anderen Ländern:
- Erbschaft aus USA: Was nun?
- Erbrecht und Testament in England: die Basics
- Testament und Erbrecht in Schottland
- Checkliste für Nachlassabwicklung in England & Wales
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- und in Irland sowieso
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law.
[…] Auch die Erbschaftssteuer folgt in UK anderen Regeln. In Deutschland kommt es immer auf den Empfänger der Zuwendung an, sowohl für die Erbschaftssteuerfreibeträge als auch für die zu zahlende Steuer. Vererbt man in Deutschland sein Vermögen an seine zwei Kinder, so hat jedes Kind seinen persönlichen Freibetrag und muss das Erbe, falls es über dem Freibetrag liegt, nach seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Völlig anders in UK. Hier steht der Nachlass selbst im Zentrum. Es ist egal, wie viele Erben es gibt, der Erbschaftssteuerfreibetrag (derzeit 325.000 GBP) darf nur ein einziges Mal abgezogen werden. Der Rest wird pauschal mit (derzeit 40%) besteuert. Erst dann wird das verbleibende Erbe verteilt. Ausführlich zu Erbschaftssteuer in England und zur Anrechnung der gezahlten Erbschaftssteuer hier […]