Knapp ein Drittel der britischen Prozessanwälte nimmt Drogen

… davon 80% sogenannte Class-A-Drogen (Definition hier), also Kokain oder Meth. So zumindest schreibt der englische Prozessanwalt Russell Winnock (Pseudonym) in seinem Buch „Confessions of a Barrister„, das in UK aktuell hohe Wellen schlägt (siehe etwa hier). Sexismus, Standesdünkel und eben Drogenmissbrauch scheint unter den Herren mit den Pferdehaarperücken (Wigs) noch immer zum Alltag zu gehören. Der Berufsstand der Barrister genießt zwar einerseits hohes Ansehen, andererseits suchen viele englische Kollegen die Nähe zur Boulevardpresse und möchten auch auf die Liste der „Hottest Lawyers“, die in UK auch von einigermaßen seriösen Tageszeitungen abgedruckt wird, etwa im Telegraph hier. Der Glamour-Faktor stiegt noch dadurch, dass George Clooney sich nach gefühlten 100 Jahren Junggesellendasein im Jahr 2014 ausgerechnet für eine Londoner Prozessanwältin als Ehegattin entschied: Barristerin Amal Alamuddin, nun Amal Clooney.

Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK in diesen Posts:

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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische Rechtsfragen. Die Litigation-Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) ist auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und Solicitor Jelowicki sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Erbrecht und agieren auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.