Wir empfehlen Judge Glen M. Reiser

Gerichtsverfahren in USA sind bekanntlich aberwitzig teuer und aufwendig. Die Pflicht zur Offenlegung aller Informationen und (auch interner) Dokumente (Stichwort: Discovery) führt zu einer Materialschlacht und zu absurd hohen Anwaltsrechnungen, weil die Anwälte beider Seiten das Material ja sichten und auswerten müssen. Außerdem bringt das amerikanische Jury-System eine zusätzliche Unwägbarkeit mit sich. Welche Partei ist der Jury sympathischer?

Wirtschaftsmediation als Ausweg

Aus all diesen Gründen empfehlen amerikanische Gerichte den Parteien dringend, ob sie nicht eine einvernehmliche Einigung über den Weg der Mediation versuchen wollen.

Einen Versuch ist das in den meisten Fällen allemal wert, denn die Parteien vergeben sich nichts. Scheitert die Mediation, dann landet der Prozess eben doch vor dem normalen gericht und der Jury. Durch die Mediation hat man dann aber zumindest die Position der Gegenseite besser verstanden und kann sich im Gerichtsprozess darauf einstellen.

Pensionierter kalifornischer Richter als Mediator

Ich empfehle deshalb deutschen Unternehmen, die sich in einem Rechtsstreit mit einem US-amerikanischen Geschäftspartner wiederfinden dringend, sich einem Mediationsversuch nicht zu verschließen.

Mediation ist bei Managern und auch etlichen Wirtschaftsanwälten manchmal als „softes Schlichtungspalaver mit Kaffee und Plätzchen“ verschrien. Es kommt aber ganz darauf an, wer als Mediator agiert. Hat ein solcher Mediator das nötige Standing – fachlich wie persönlich – nehmen ihn die Parteien und deren Anwälte auch ernst.

Meine Empfehlung als Mediator für deutsch-amerikanische Rechtsstreitigkeiten – sei es im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht oder im internationalen Erbrecht – ist der pensionierte kalifornische Richter Glen M. Reiser.

Der hochangesehene Richter, von der Vereinigung der Prozessanwälte in Ventura County 2016 zum Judge of the Year gewählt, sieht auf eine lange erfolgreiche Karriere zurück, zunächst als Prozessanwalt (litigation attorney) mit hunderten von Fällen im Wirtschaftsrecht, und anschließend 20 Jahren Richtertätigkeit am kalifornischen Ventura County Superior Court zurück.

Unter den unzähligen von ihm entschiedenen Fällen gehörte auch der Prozess (Jury Trial) gegen Daimler (Mercedes) wegen angeblicher Softwaremängel im Jahr 2010.

Seit seiner Pensionierung ist er ein gefragter Mediator und Arbitrator, sowohl in Kalifornien, als auch in internationalen Rechtsstreitigkeiten. Als Referent bei Anwalts- und Richterkongressen gibt er seine Erfahrungen im Wirtschaftsprozessrecht und im Recht der Nachlassabwicklung und Trusts weiter.

Deutsch-amerikanischer Erbstreit durch Mediation gelöst

Anfang Juli 2022 durfte ich Judge Reiser als Mediator in einem komplizierten, internationalen Erbrechtsstreit live erleben. Gegenstand der Auseinandersetzung war ein USA-FAMILY-TRUST im Wert von mehr als 30 Millionen Dollar. Gut 20 Beneficiaries stritten um die Verteilung und darüber, welche Version des Trust wirksam ist (der Erblasser hatte über einen Zeitraum von 15 Jahren drei Versionen der Trust-Urkunde erstellt; daraus resultierten diverse Unklarheiten zur Formwirksamkeit der Änderungen der Trust-Urkunden sowie zur Geschäftsfähigkeit des Erblassers).

Die Mediation in Sacramento war für zwei volle Tage angesetzt und es nahmen zehn Parteien bzw. deren Anwälte daran teil, teilweise persönlich, zum Teil über Video-Call. Per „Pendeldiplomatie“ und vielen Break-Out-Sessions brachte der hervorragend vorbereitete und bis ins letzte Detail eingearbeitete Judge Reiser die gegensätzlichen Positionen so nah zusammen, dass schließlich ein Gesamtvergleich zustande kam. Am zweiten Tag hatten alle Beteiligten, die zuvor bereits ein gutes Jahr aggressiv gestritten hatten, somit ein für alle Seiten akzeptables Ergebnis erreicht. Diesen Fall vor Gericht auszustreiten, hätte vier bis fünf Jahre gedauert.

Falls Sie ein Rechtsproblem in Amerika haben und einen Attorney at Law oder einen Mediator benötigen, fragen Sie uns gerne.

Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Litigation berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen.

Infos zu US-amerikanischen Rechtsfragen, insbesondere zu internationalen Zivilprozessen und der Abwicklung deutsch-amerikanischer Erbfälle finden Sie in diesen Posts:

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