Scheidung in London kostet die Hälfte des Vermögens

Wenn man keinen Ehevertrag hat, der den strengen Anforderungen des englischen Familienrechts standhält

Deutsche Unternehmer, deren Kinder, deutsche Fußball-Profis, Models, Schauspieler und Musiker verlieben sich manchmal in Engländer/Innen, heiraten diese und – dann wird es ganz gefährlich – wohnen mit diesen zusammen in England. Warum gefährlich? Weil es im Fall einer Scheidung in England für den reicheren Ehepartner aberwitzig teuer werden kann. Denn das englische Familiengericht kennt keine Zugewinngemeinschaft, erst recht keine Gütertrennung. Vielmehr wird das gesamte, weltweite Vermögen im Fall einer Scheidung prinzipiell 50/50 aufgeteilt, auch wenn man dieses Vermögen bereits mit in die Ehe gebracht hat oder von der Eltern geschenkt oder vererbt bekommen hat. Wer als wohlhabender Deutscher also mit seinem Ehegatten nach England zieht oder gar einen Briten heiratet, braucht zwingend einen Ehevertrag (Pre-Nuptial Agreement), der den strengen Anforderungen des englischen Familienrechts standhält. Dass das gar nicht so einfach ist, erkläre ich in diesem Video hier:

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Cross Channel Lawyers ist ein Netzwerk von Anwälten, die auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisiert sind. Gegründet 2003 von Graf & Partner und deren Prozessrechtsabteilung. Die Familienrechtsabteilung berät internationale Paare – selbstverständlich auch LGBT-Paare – bei Fragen rund um die Themen Eheverträge und – wenn nötig – internationale Scheidung. Rechtsanwalt Schmeilzl verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.

Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 463 7070.