England: Werden lebzeitige Schenkungen auf späteres Erbe angerechnet?

Musterformulierung für Anrechnungsklausel in englischem Testament

In der Regel wollen Eltern ihre Kinder bei Schenkungen und Erbschaft gleich behandeln. Deshalb stellt sich (in Deutschland wie in England) manchmal die Frage, ob sich eines von mehreren Kindern eine lebzeitige Schenkung, die es von einem Elternteil erhalten hat, auf den späteren Erbteil anrechnen lassen muss. Ob diese Vorabschenkung also vom späteren Erbe abgezogen wird.

In Deutschland gibt es für solche Fälle die Auslegungsregel des § 2050 BGB. Hiernach besteht unter Geschwistern eine solche Ausgleichspflicht von Vorabempfängen, es sei denn, der Schenker hat „bei der Zuwendung etwas anderes angeordnet“. Wichtig: Der Paragraph gilt nur bei gesetzlicher Erbfolge. Hat der Schenker also ein Testament erstellt und steht in diesem Testament keine Anrechnung, dann hat der Beschenkte Glück gehabt und erhält das Geschenk ohne Anrechnung, also zusätzlich zu seinem vollen Erbteil.

Wie ist es nun im englischen Erbrecht?

Hier gibt es keine gesetzliche Auslegungsregel. Es empfiehlt sich also, dass ein Testamentsersteller (Testator) in seinem Last Will ausdrücklich regelt, wie solche lebzeitigen Schenkungen (lifetime gifts) behandelt werden sollen, damit es später nicht zu einer (in England extrem teuren) gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Hier eine typische Formulierung für eine derartige Anrechnungsklausel in einem englischen Testament:

Je nach Wunsch des Erblassers enthält die Klausel dann das Wörtchen „not“ oder eben nicht.

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