Je konkreter den Briten vor Augen geführt wird, welche Vorteile durch einen EU-Austritt wegfallen und je deutlicher sie merken, dass die zentralen Versprechungen der „LEAVE“-Befürworter reine Luftnummern waren, desto mehr wollen diskutieren, ob man den BREXIT-Prozess nicht vielleicht doch noch stoppen kann. Laut aktuellen Umfragen befürworten Stand Dezember 2017 nur mehr 41% der Briten den Brexit. Und selbst unter diesen Befürworten wird den meisten bei der Vorstellung eines „Hard Brexit“ mulmig, d.h. sie würden eine softe Variante bevorzugen. All dies steht im starken Kontrast zur offiziellen politischen Haltung der britischen Regierung.
Welche Konsequenzen der laufende Brexit-Prozess bereits jetzt für deutsche Unternehmer mit Geschäftsbeziehungen hat, haben wir in früheren Posts bereits beleuchtet.
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Weitere Informationen zu deutsch-britischer Vertragsgestaltung, zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK finden Sie in diesen Posts:
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Vertragsgestaltung, Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle.
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