Tipps, Risiken und steuerliche Auswirkungen

Wer als „non US resident alien“ ein Haus oder eine Eigentumswohnung in USA kaufen möchte, also als jemand, der weder US-Citizen ist, noch seine Hauptwohnsitz in den USA hat, sollte sich nicht naiv in dieses Abenteuer stürzen. Rechtliche und steuerliche Stolperfallen können ein solches Investment in kürzester Zeit vermiesen, selbst wenn man sich kein Florida-Time-Share Condo zur Hurricane Season (Juni bis November) aufschwatzen lässt. Auch ohne „Hurricanes and Tornados“ kann man als (aus USA-Sicht) Ausländer viele Fehler begehen, die das Investment finanziell ad absurdum führen und nur unerwartete Kosten verursachen.

Einen ausführlichen Leitfaden zu diesem Thema hat die Kanzlei Karlin & Peebles in Los Angeles erstellt, der hier zum Download verfügbar ist:

Weitere Informationen zum Immobilienkauf in USA hier:

und hier:

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws, ist Experte für Rechtsvergleichung, insbesondere für deutsch-englisches Prozessrecht sowie internationales Erbrecht. Er berät und vertritt deutsche Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen in grenzüberschreitenden Rechtsfällen, insbesondere bei deutsch-britischen und deutsch-amerikanischen Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, komplexen Erbfällen und internationalen Gerichtsverfahren. Er ist Autor des Praxishandbuchs Der Zivilprozess in England

Weitere Informationen zum englischen Zivilprozess in diesen Beiträgen:

–  Was verdienen Richter in England?

– Wie sieht eine Zivilklage in England aus?

– In englischen Rechtsstreit verwickelt?

– Das angekratzte Ego des Gerichts-Sachverständigen

– Schmerzensgeldreform in UK

– UK Zivilprozessordnung und Expertengutachten in England

– Anwaltliche Versicherung in UK” (solicitor’s undertaking)

– Mandant lügt im Zivilprozess, Anwalt haftet: Harte ZPO-Regeln vor englischen Gerichten

– Mal schnell Klage einreichen? Nicht in England

– Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)

– Sie wollen einen EU-Titel in Großbritannien vollstrecken? Wie gut sind Ihre Nerven?

– Solicitors, Barristers, Advocates: Wer darf in England vor Gericht eigentlich was?

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl ist Experte für Rechtsvergleichung, für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Prozessrecht sowie Erbrecht und agiert auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.

Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors unserer Partnerkanzleien gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).

Beitragsfoto: Bild von Paul Brennan auf Pixabay