Update 24.4.2017: Der Beitrag unten ist nicht mehr aktuell. Wegen der von Theresa May überraschend angesetzten Neuwahlen 2017 kommt es nun doch nicht zu der Erhöhung der Erbscheinsgebühren. Mehr dazu hier.

Ab Mai 2017 gelten in UK massiv höhere Erbscheinsgebühren (Probate Fees)

Wer im Vereinigten Königreich (England, Wales, Schottland oder Nordirland) einen Erbschein (genauer ein Nachlasszeugnis) benötigt, weil er auf der britischen Insel Haus, Bankkonto oder Aktiendepot geerbt hat (EU-Nachlasszeugnis gilt ja nicht wegen Opt-Out der Briten), muss künftig erheblich mehr Probate Fees berappen als bisher. Zumindest wenn es sich um eine englische Erbschaft von mehr als 50.000 Pfund handelt. Bei hohen Nachlasswerten um das bis zu 90fache der bisherigen Gebühr.

Bislang war es einfach: Der englische Erbschein kostete eine pauschale Gerichtsgebühr von 215 Pfund, egal ob kleiner Nachlass oder Millionenerbschaft. Künftig sind die Kosten gestaffelt. Die Freigrenze, innerhalb derer ein Erbschein gratis beantragt werden konnte, wurde von 5.000 auf 50.000 Pfund angehoben. Aber darüber greift die Krone jetzt mit vollen Händen zu. Hier die Gebührenstaffelung ab Mai 2017:

Nachlasswert (vor Abzug Inheritance Tax) Probate Fee
Up to £50,000 or exempt from requiring a grant of probate £0
Exceeds £50,000 but does not exceed £300,000 £300
Exceeds £300,000 but does not exceed £500,000 £1,000
Exceeds £500,000 but does not exceed £1m £4,000
Exceeds £1m but does not exceed £1.6m £8,000
Exceeds £1.6m but does not exceed £2m £12,000
Above £2m £20,000

Mehr Informationen zur Änderung und den Motiven finden sich auf der offiziellen Website GOV.UK hier.

Hier finden Sie weitere Infos zu Erbrecht, internationale Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK, USA und anderen Ländern:

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