Wie kommen deutsche Erben an Erbvermögen in Nevada?

Bei Nevada denken die meisten entweder an Las Vegas oder an die benachbarten Nationalparks. Nevada ist aber auch ein beliebter Bundesstaat für Firmengründungen, auch und gerade bei Nicht-US-Bürgern. Nevada erhebt weder persönliche Einkommensteuer, noch Körperschaftsteuer, die Gründung von Gesellschaften ist einfach und Nevada Limited Liability Companies (LLC) bieten relativ hohe Anonymität. Deshalb besitzen erstaunlich viele Deutsche Geschäftsanteile und sonstiges Vermögen in Nevada. Hier das Beispiel eines Dienstleisters, der mit Nevada als Standort für Offshore Companies wirbt (ohne Gewähr, wir haben mit dem Dienstleister

Nachlassverfahren in Nevada

Wie in den meisten Bundesstaaten der USA (siehe hier) hat auch in Nevada das Nachlassgericht (Probate Court) eine sehr aktive Rolle bei der Abwicklung des Erbfalls. Alle Anträge gehen zunächst an den sogenannten Probate Commissioner. Für Clark County, den Bezirk zu dem Las Vegas gehört, findet man die Informationen und Formulare hier.

Falls der Probate Commissioner zu dem Ergebnis kommt, das das Nachlassgericht in Nevada zuständig ist, stellt sich die Frage nach dem einschlägigen Verfahren. Je nach Konstellation des Erbfalls gibt es in Nevada nämlich verschiedene Verfahrensarten:

  • General Administration (bei Nachlasswerten von insgesamt mehr als 300.000 Dollar)
  • Summary Administration (bei Nachlasswerten bis zu 300.000 Dollar)
  • Set aside Estate (Nachlasswerte unter 100.000 Dollar)
  • Small Estate Affidavit (vereinfachtes Verfahren bei Nachlässen bis zu maximal 25.000 Dollar)
  • Ancillary Probate (Verfahren, wenn der Erblasser außerhalb Nevada gelebt hat, aber in Nevada Vermögen hatte, insbesondere Immobilienvermögen)

Für jedes dieser Verfahren gelten besondere Vorschriften. Hier der Link zu den einschlägigen Gesetzestexten: Nevada Revised Statutes, Probate Code.

War der Verstorbene ein Ausländer (Non-US-Citizen), also zum Beispiel ein Deutscher, Österreicher oder Schweizer, mit Vermögen in Nevada, wird die Einordnung besonders schwierig. Auf den ersten Blick meint man, dass Ancillary Probate auf diesen Fall passt, diese Option greift aus US-amerikanischer Denke aber in der Regel nur für Erbfälle, in denen der Verstorbene außerhalb Nevadas, aber innerhalb der USA gelebt hat, also in einem anderen US-Bundesstaat. Deutsche Erbscheine werden in den USA nicht anerkannt.

Tipp für Europäer mit Vermögen in Nevada (oder sonstwo in den USA)

Das ganze Erbscheinsverfahren in den USA lässt sich vermeiden, indem man andere Wege des Vermögensübergangs wählt, zum Beispiel Living Trust oder Joint Tenancy. Mehr dazu in diesem Post.

Bei einem Erbfall mit Nachlassvermögen in USA beraten wir deutsche Erben dabei, wie sie möglichst schnell und kostengünstig an die USA-Erbschaft gelangen, wie die Erbschaft in USA und Deutschland zu versteuern ist und welche Anwälte für Erbrecht im jeweiligen USA-Bundesstaat hinzugezogen werden müssen (Details). Mehr Infos zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in USA hier:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk von US-amerikanischen Anwälten gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.