„Letters Testamentary“ – Beispiel eines echten Nachlasszeugnisses aus Texas

In den meisten anglo-amerikanischen Ländern heißen die Nachlasszeugnisse entweder „Grant of Probate“ (wenn es ein Testament gibt und darin ein Executor bestimmt wurde) oder „Letters of Administration“ (wenn der Erblasser kein Testament erstellt hatte).

Manche Bundesstaaten der USA, zum Beispiel Texas, bezeichnen ihre Erbscheine bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisse dagegen als LETTERS TESTAMENTARY. Hier ein (natürlich anonymisiertes) Beispiel eines echten texanischen Erbscheins.

Beispiel eines echten Nachlasszeugnisses aus Texas

Wie in Common Law Rechtsordnungen üblich, werden darin nicht die Erben ausgewiesen, also die Personen, die das Erbe tatsächlich behalten dürfen, sondern der EXECUTOR, also der Nachlassabwickler. Warum das so ist, erkläre ich in diesen Beitrag hier.

Auch solche Letters Testamentary sind schlicht gehalten, unterscheiden sich also gerade dadurch von den gefälschten Erbscheinen, die Online-Betrüger benutzen. Die gefälschten Fantasie-Erbscheine wimmeln geradezu vor bunten Siegeln, Stempeln, Logos und Bändchen. Echte Erbscheine sind in aller Regel nicht so farbenfroh. In diesem Video zeige ich, wie man echte internationale Erbfälle von Erbschafts-Schwindel unterscheiden kann:

So erkennen Sie Erbschaftschwindler

Wer tatsächlich in den USA geerbt hat und den Nachlass in einem oder gar mehreren US-Bundesstaaten abwickeln muss, benötigt dazu die Unterstützung eines US-amerikanischen Anwalts vor Ort. Jedenfalls dann, wenn man selbst keinen Wohnsitz in den USA hat. Mehr zur Abwicklung deutsch-amerikanischer Erbschaften im folgenden Video und meinen weiteren Blog-Beiträgen in der Liste unter dem Video

Weitere Infos zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in USA finden Sie hier:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu amerikanischen Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.

Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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