Beliebte Fangfrage englischer Jura-Professoren im Erbrecht

London, Manchester oder Cardiff – welches britische Nachlassgericht ist örtlich zuständig für den Erbscheinsantrag?

UPDATE: DIESER BEITRAG IST SEIT 2020 TEILWEISE ÜBERHOLT, DA IN ENGLAND NUN ALLE ERBSCHEINSANTRÄGE ZENTRAL VON HMCTS PROBATE IN HARLOW BEARBEITET WERDEN.

Besaß ein Erblasser (egal ob Deutscher, Österreicher oder Brite) Vermögen in Großbritannien, wenn auch nur ein Bankkonto oder Aktiendepot, so benötigen die (deutschen oder österreichischen) Erben ein separates Nachlasszeugnis (Grant of Probate bzw. Letter of Administration) eines englischen oder schottischen Gerichts. Ein deutscher oder österreichischer Erbschein ist in UK wertlos, auch ein europäisches Nachlasszeugnis gilt auf der britischen Insel nichts. Mehr zum Erfordernis eines englischen Erbscheins hier und zur konkreten Abwicklung britischer Erbfälle hier.

Dieses britische Nachlasszeugnis kann man entweder direkt selbst beantragen, wenn man die englische Sprache soweit beherrscht, dass man glaubhaft die eidesstattliche Versicherung (Oath) gegenüber dem Probate Court (Nachlassgericht) abgeben kann. Oder man beauftragt einen Anwalt.

Bei welchem Nachlassgericht in England oder Wales (Schottland läuft nach eigenen Regeln) reicht man den Erbscheinsantrag nun aber konkret ein und wo leistet man den Eid ab? Am Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene gewohnt hat? Und was gilt, wenn der Verstorbene gar keinen Wohnsitz in UK hatte, sondern nur Vermögen?

Die Antwort ist so überraschend wie einfach: Völlig egal! Das Nachlassgericht kann sich der Antragsteller völlig nach Belieben aussuchen.

In England und Wales gibt es insgesamt zwölf Nachlassgerichte, nämlich das zentrale Haupt-Nachlassgericht in London (Principal Probate Registry London) und elf regionale Nachlassgerichte (District Probate Registries). Hier die Liste mit Anschriften:

London Probate Registry
42-49 High Holborn, London WC1V 6NP

Birmingham District Probate Registry
The Priory Courts, 33 Bull Street, Birmingham B4 6DU

Brighton District Probate Registry
William Street, Brighton BN2 2LG

Bristol District Probate Registry 
The Civil Justice Centre, 2 Redcliff Street, Bristol BS1 6GR

Cardiff Probate Registry of Wales
Magistrates Court, Fitzalan Place, Cardiff CF24 0RZ

Ipswich District Probate Registry 
Ground Floor, 8 Arcade Street, Ipswich IP1 1EJ

Leeds District Probate Registry
York House, 31 York Place, Leeds LS1 2BA

Liverpool District Probate Registry 
Derby Square, Liverpool L2 1XA

Manchester District Probate Registry 
1 Bridge Street West, PO BOX 4240, Manchester M60 1WJ

Newcastle District Probate Registry 
1 Waterloo Square, Newcastle-upon-Tyne NE1 4AL

Oxford District Probate Registry
Combined Court Building, St. Aldates, Oxford OX1 1LY

Winchester District Probate Registry
Cromwell House, Andover Road, Winchester SO23 7EW

Hintergrund ist, dass es aus britischer Sicht weniger auf den letzten Wohnort des Erblassers ankommt. Die zentrale Person im englischen Recht der Nachlassabwicklung ist vielmehr der Personal Representative (je nach Fallkonstellation ist das ein Executor oder ein Administrator). Dieser soll dort, wo es für sie oder ihn am einfachsten ist, den Antrag stellen können. Deshalb gibt es keine örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Nachlassgerichts, sondern der Nachlassabwickler kann wählen. Das gilt auch für Ausländsfälle. Wenn die deutschen oder österreichischen Erben den britischen Erbschein selbst (oder über einen Bevollmächtigten) beantragen wollen, haben sie die freie Auswahl unter den oben gelisteten zwölf Nachlassgerichten.

Unsere Kanzlei ist seit 2003 auf die Abwicklung solcher deutsch-englischer und österreichisch-englischer Nachlassfälle spezialisiert. Insbesondere beantragen wir pro Jahr mehrere Dutzend solcher englischer Nachlasszeugnisse im Auftrag der Erben in Deutschland und Österreich. Meist agieren wir hier auch als bevollmächtigte Nachlassabwickler (Executors) und geben für die Erben den Oath ab. Mit Ausnahme der zwei Nachlassgerichte in Brighton und Winchester waren unsere Graf & Partner Erbrechtsanwälte über die letzten Jahre bereits bei allen Probate Registries persönlich, am häufigsten natürlich in London, Liverpool und Manchester. Wir können daher gut beurteilen, welche Gerichte schnell und kommunikativ sind und wo es gerne mal länger dauert. In London muss man für den Termin zur Abgabe der eindesstattlichen Versicherung in der Regel mehrere Monate warten, in den District Probate Registries geht es meist schneller. Dafür kennen sich die Nachlassrichter in London nach unserer praktischen Erfahrung mit internationalen Erbrechtskonstellationen manchmal besser aus. In komplizierten deutsch-englischen Nachlassfällen sollte man daher eventuell – trotz der längeren Bearbeitungszeit – dennoch London wählen.

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Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.

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